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GIRBAU, S.A. arbeitet mit einem Ethik-Kodex, der im Rahmen des in diesem Unternehmen angewendeten Plans zur Prävention von Straftaten erstellt wurde. In diesem Ethik-Kodex sind die wichtigsten Prinzipien aufgeführt, nach denen sich die Aktivität des Unternehmens und dessen Mitglieder richten. Damit werden eine Kultur und eine gemeinsame Vorgehensweise festgelegt, die anerkannt und befolgt werden müssen.
 
Im Ethik-Kodex werden die Verpflichtungen in den verschiedenen Bereichen zusammengefasst:

 

  • Die geltenden Rechtsprechung muss zu jeder Zeit, mit Ehrlichkeit und gemäß dem Gebot von Treu und Glauben befolgt werden.

  • Die Würde der Personen ist zu achten, Widerstand gegen jegliche Form von Zwangsarbeit und Menschenhandel ist zu leisten; Diversität soll gefördert werden, jegliche Form von Mobbing, Diskriminierung oder Amtsmissbrauch jeglicher Art ist abzulehnen; die Schaffung einer sicheren und gesunden Arbeitsumgebung muss gewährleistet sein, ebenso wie die Einhaltung der jeweils geltenden Sozialvorschriften und der Vorschriften zur Vermeidung von Arbeitsunfällen.

  • Korruption, Bestechung bzw. Einflussnahme ist nicht geduldet.

  • Die zur Verhinderung jeglicher Art von Geldwäsche erforderlichen Maßnahmen müssen getroffen werden. Dabei gilt als Verhaltensprinzip die Transparenz der Information.

  • Täuschendes, betrügerisches oder böswilliges Handeln, ebenso wie jeglicher unlauterer Wettbewerb nach Maßgabe der jeweils anwendbaren internationalen, nationalen bzw. lokalen Vorschriften ist zu vermeiden, insbesondere die Preis- oder der Gebietsabsprache mit Wettbewerbern.

  • Die steuerlichen Verpflichtungen sind auch weiterhin zu erfüllen, ebenso muss den Verpflichtungen gegenüber der Allgemeinen Sozialversicherungsanstalt nachgekommen werden.
    Es muss gewährleistet sein, dass gegebenenfalls die Anforderungen, die zum Erhalt einer öffentlichen Subvention/Hilfe erforderlich sind, gegeben sind und dass diese nach Erhalt für die Zwecke eingesetzt wird, für die sie gewährt wurde.

  • Vertrauliche Information darf nicht zu Zwecken verwendet werden, die nicht mit der Ausübung der Tätigkeit in Verbindung steht und in keinem Fall darf Referenzinformation an Dritte weitergeleitet werden, auch nicht an Firmenangehörige, die diese zur Abwicklung der ihnen beauftragten Aufgaben nicht benötigen.

  • Geistige und gewerbliche Eigentumsrechte Dritter sind zu jeder Zeit zu achten, insbesondere bei der Bearbeitung von Aufgaben bezüglich Design und Herstellung von Maschinen bzw. Produkten, ebenso darf die Information Dritter nicht verwendet werden, wenn diese einem Vertraulichkeitsabkommen unterliegt.

  • Alle geltenden Bestimmungen bezüglich Umweltschutz müssen erfüllt werden.

  • Alle erforderlichen Mittel müssen bereit gestellt werden und geeignete Maßnahmen, mit denen das Qualitätsversprechen des Unternehmens von allen Firmenangehörigen übernommen und angewendet werden kann, müssen umgesetzt werden.
    Verpflichtungen gegenüber Lieferanten, Mitarbeitern und Kunden müssen eingehalten werden.

  • Situationen, die einen Interessenkonflikt darstellen, sind zu vermeiden.

 

Mit dem Ethik-Kodex wurde ein Richtlinienbeauftragter ("Compliance Officer") ernannt. Gleichzeitig wurde ein Ethik-Kanal geschaffen und aktiviert und die Angehörigen des Unternehmens wurden in der effektiven Umsetzung des oben Aufgeführten geschult.
 
Über den Ethik-Kanal von GIRBAU, S.A. kann unter compliance@girbau.com vertraulich und ohne Repressalien nach Treu und Glauben jegliche Beschwerde vorgetragen werden, ebenso können Anfragen oder Meldungen bezüglich möglicher Verstöße gegen den Ethik-Kodex getätigt werden.